Ab dem Jahr 2025 werden die ersten Weichen dafür gestellt, dass Unternehmen im B2B-Bereich der Verpflichtung nachkommen müssen, Rechnungen elektronisch auszutauschen. Dies ist nur der Beginn der Digitalisierung und man darf erwarten, dass dies sich auf den Bereich der Mitteilung an Steuerbehörden erweitert.
Was oftmals vergessen wird ist, dass man nicht nur als Rechnungssteller elektronische Rechnungen
erzeugen muss, sondern auch elektronische Rechnungen empfangen muss. Dies kann sich jedoch auch als großer Vorteil herausstellen: Denn setzt man dies richtig um, kann eine Rechnungsvereinnahmung und Prüfung deutlich vereinfacht werden, was zu einer großen Einsparung führt.